Kosten

Grundsätzlich rechne ich – wie alle Rechtsanwälte – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG ab. Das bedeutet für Sie bestmögliche Beratung zu allgemein üblichen Konditionen.

Bei der Vertretung von Fach- und Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen in Trennungssituationen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer gesonderten Mandats- und Vergütungsvereinbarung. Bei der Beratung Ihres Unternehmens besteht ebenso die Möglichkeit einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung, die sich nach dem angefallenen Zeitaufwand bemisst. Eine genaue Zeiterfassung bildet die Grundlage der Abrechnung. Weitere Einzelheiten erfahren Sie gerne von mir persönlich.

 

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