Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Als Spezialistin für Arbeitsrecht bin ich in der Beratung und Verhandlung ebenso erfahren wie in der Vertretung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Ich bin daher mit sämtlichen Herausforderungen im Arbeitsleben aus allen Bereichen in der Privatwirtschaft vertraut.

Jeder Fall ist ein individueller Fall, weshalb Sie und Ihre Interessen stets im Vordergrund stehen. Ich nehme mir Zeit für Sie, um Ihre Wünsche und Ziele genau herauszufinden. Ich analysiere Ihren Sachverhalt und biete Ihnen klare und verständliche Lösungen.

Durch meine Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und die ständigen Fortbildungen und Vertiefungen im Arbeitsrecht verfüge ich über die erforderlichen Rechtskenntnisse und garantiere Ihnen eine professionelle und optimale maßgeschneiderte Beratung mit überobligatorischen Einsatz für Ihr Anliegen. 

Ich betreue Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Für mich bedeutet eine ganzheitliche Vertretung Ihrer Interessen eben auch die andere Seite zu verstehen und kennenzulernen, um letztlich für Sie das Beste zu erreichen. Für mich ist es von besonderer Wichtigkeit jeweils die Interessen der Gegenseite zu verstehen, um zielgerichtet Ihre Bedürfnisse bestmöglich durchsetzen zu können. 

Ich betreue jeden einzelnen Mandanten individuell und persönlich. Dabei decke ich das Beratungsspektrum im Arbeitsrecht vollständig ab. 

LEISTUNGSÜBERSICHT

Arbeitgeber

  • Anstellungs- und Dienstverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Betriebsübergang
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Prozessvertretung
  • Umstrukturierung

Arbeitnehmer

  • Abfindung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Elternzeit
  • Kündigung
  • Prozessvertretung
  • Teilzeit